von websitebuilder
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28. November 2020
Vor einiger Zweit war es in aller Munde - das sog. Stealthing. Letztlich beschreibt es nichts anderes als das heimliche Abziehen des Kondoms während des an sich einvernehmlichen geschützten Geschlechtsverkehrs. Vermutlich etwas, was seit der Erfindung des Kondoms immer wieder ml vorgekommen ist. Und so verwundert es, dass der Begriff und/oder die Problematik bis vor kurzem weder bekannt noch juristisch irgendwie Aufsehen erregt hat. Im Jahr 2018 gab ein Verfahren und eine Verurteilung vor dem Amtsgericht Berlin Tiergarten wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs gegeben. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig. Der Angeklagte legte gegen dieses Urteil das Rechtsmittel der Berufung ein. Das Landgericht Berlin verurteilte ihn in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Hiergegen legte der Angeklagte nun Revision ein. Diese blieb erfolglos.